01.01.2024
ARAG Sportversicherung informiert
Auch Nichtmitglieder sollten richtig versichert werden
Im Gespräch mit der ARAG Sportversicherung: Die Leiterin des Versicherungsbüros beim Landessportverband Schleswig Holstein, Frau Gabriele Richter, informiert über das aktuelle Thema „Versicherungsschutz von Nichtmitgliedern“. In vielen Vereinen ist das Sportangebot breit gefächert. Neben den eigentlichen Kernsportarten werden auch spezielle Sportkurse und Programme angeboten, wie zum Beispiel Lauftreffs und Rückenschulen sowie Ausgleichssport. Viele dieser Angebote richten sich auch an Nichtmitglieder oder sind als Schnupperkurse konzipiert. LSV: Wie sind unsere Mitglieder in den Vereinen des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e.V. versichert? G. Richter: Alle Vereinsmitglieder sind im Bereich der Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Krankenversicherung über den Sportversicherungsvertrag, den der Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. mit der ARAG Sportversicherung abgeschlossen hat, bei satzungsgemäßen Veranstaltungen abgesichert. LSV: Besteht der gleiche Versicherungsschutz auch für Nichtmitglieder oder für Teilnehmer an Schnupperkursen? G. Richter: Der Sportversicherungsvertrag sieht keine Mitversicherung von Nichtmitgliedern vor. Wer also als Nichtmitglied an Sportkursen teilnimmt oder zum Probetraining erscheint, hat keinen Versicherungsschutz. Bitte bedenken Sie, dass auch der Beitrag zur Sportversicherung nur von den Mitgliedern erbracht wird. LSV: Ein Nichtmitglied möchte nur mal in einen Kurs eines Vereins „hineinschnuppern“, um zu entscheiden, ob es Mitglied werden will. Sind Nichtmitglieder die ersten 6-8 Wochen ab Kursbeginn/ Probetraining mitversichert, wenn sie dann später Vereinsmitglied werden? G. Richter: Nein. Es besteht von Anfang an kein Versicherungsschutz. Viele Vereine glauben, dass für die ersten 3-4 Wochen, bis der Schnupperkurs-Teilnehmer dann den Aufnahmeantrag unterschrieben hat, Versicherungsschutz besteht. Dies stimmt nicht mit dem Sportversicherungsvertrag überein. Auch hier möchte ich darauf hinweisen, dass die Versicherungsleistungen auch nur denjenigen zukommen sollten, die auch die Versicherungsbeiträge leisten - nämlich den Mitgliedern. LSV: Was können unsere Vereine tun, damit Nichtmitglieder den gleichen Versicherungsschutz haben wie Mitglieder? G. Richter: Für die Sportvereine besteht die Möglichkeit, eine separate Nichtmitglieder-Versicherung abzuschließen. Der Versicherungsschutz für die Nichtmitglieder entspricht dann dem Sportversicherungsvertrag. Lediglich der Hinweg ist nicht versichert. Der Vertrag gilt für das ganze Jahr und der Beitrag richtet sich nach der Vereinsgröße. LSV: Viele Nichtmitglieder nehmen als Besucher/Zuschauer an Sportveranstaltungen der LSV Vereine teil. Genießen sie während dieser Zeit auch Versicherungsschutz? G. Richter: Nein. Wenn Zuschauer an einer Sportveranstaltung teilnehmen, besteht über die Nichtmitgliederversicherung kein Versicherungsschutz. Die Nichtmitgliederversicherung versichert alle Personen, die aktiv an Sportveranstaltungen des Vereins teilnehmen. Ausnahme: Wenn Nichtmitglieder als Helfer bei versicherten Veranstaltungen eingesetzt werden, dann sind diese über den Sportversicherungsvertrag im Bereich der Haftpflicht- und Unfallversicherung versichert. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Versicherungsbüro beim Landessportverband Schleswig-Holstein e.V., Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel, Telefon: 0431-6486140-142, Telefax: 0431-6409848, E-Mail: vsbkiel@arag-sport.de Quelle: Landessportverband Schleswig-Holstein |